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Bezahlung der Hafenentgelte für Tageslieger


  1. Das Hafenmeisterbüro am Wasserwanderrastplatz / Kopenhagener Straße 1 ist seit 1.April 2022 für den Publikumsverkehr geöffnet (täglich Montag - Sonntag von 09:00 bis 10:00 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie zur Bezahlung der Hafenentgelte bitte die bereitgelegten Umschläge „Anmeldung Gastlieger“. Diese finden Sie an den Stromverteilerkästen im Alten Hafen und am Wasserwanderrastplatz sowie links neben der Eingangstür zum Hafenmeisterbüro. Rückgabe und Einwurf bitte nur im Hafenmeisterbüro durch den Türbriefschlitz.

  2. Gemäß Entgeltordnung der Hansestadt Wismar, § 4 – Mitteilungspflicht – haben Tageslieger das Hafenentgelt unverzüglich nach Ihrer Ankunft im Hafenmeisterbüro zu entrichten. Bei Missachtung der Meldepflicht und unbekanntem Entgeltschuldner wird nach Ermittlung des Zahlungspflichtigen eine Aufwandspauschale in Höhe von 40,00 Euro berechnet (zuzüglich zum Hafenentgelt).

  3. Im Bedarfsfall sind während der Büro-Öffnungszeiten (Montag - Freitag, jeweils 08:00 - 15:00 Uhr) die Mitarbeiter im Hafenamt erreichbar. Sie finden uns im Bürocenter Kopenhagener Straße 1, 3.Obergeschoss, Telefon: 03841 251-3261, E-Mail: hafenamt@wismar.de.

  4. Sollten Sie keine Umschläge vorfinden oder die Mitarbeiter im Hafenamt nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail (hafenamt@wismar.de) mit Ihren persönlichen Kontaktdaten sowie Angaben zum Nutzungszeitraum des Liegeplatzes und zur Schiffslänge. Anschließend senden wir Ihnen eine Rechnung zur Überweisung der Hafenentgelte.
02.05.2022 
Quelle: Hafenamt 
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