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Bezahlung der Hafenentgelte für Tageslieger

Aktuelle Informationen für Gastlieger und Dauerlieger im kommunalen Hafen Wismar (Liegeplätze Wasserwanderrastplatz, Alter Hafen, Westhafen)

  1. Das Sanitärgebäude am Wasserwanderrastplatz/ Brunkowkai im Überseehafen ist geöffnet. Kosten für die warme Dusche 0,50 €. Bitte beachten Sie, dass während der Reinigungszeiten von 06:00 bis 07:00 Uhr eine Nutzung der sanitären Anlagen nicht möglich ist.
    Weitere öffentliche WC-Anlagen finden Sie gegen Gebühr im Parkhaus (täglich geöffnet von 07:00 bis 18:00 Uhr).   

  2. Das Hafenmeister-/ Seglerbüro ist montags bis freitags von 09:00 bis 10:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet (außer an Feiertagen).
    Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie bitte zur Bezahlung der Hafenentgelte die bereitgelegten Umschläge „Anmeldung Gastlieger“. Diese finden Sie an den Stromverteilerkästen im Alten Hafen und am Wasserwanderrastplatz sowie links neben der Eingangstür zum Hafenmeisterbüro. Rückgabe und Einwurf bitte nur im Hafenmeisterbüro durch den Türbriefschlitz. Bitte beachten Sie die ab 03.04.2024 geänderte Entgeltordnung.
    Die Bezahlung der Hafenentgelte außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten wird regelmäßig vom Ordnungsamt kontrolliert und dokumentiert.

  3. Im Bedarfsfall können Sie die Mitarbeiter des Hafenamtes während der Bürozeiten (Montag bis Freitag jeweils 08:00-15:00 Uhr) kontaktieren:  
    Sie finden uns im Bürocenter Kopenhagener Straße 1 (gegenüber vom Parkplatz) 3. Obergeschoss, Telefon: 03841 251-3264, E-Mail: hafenamt@wismar.de

  4. Sollten Sie keine Umschläge vorfinden oder die Mitarbeiter im Hafenamt nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail (hafenamt@wismar.de) mit Ihren persönlichen Kontaktdaten sowie Angaben zum Nutzungszeitraum des Liegeplatzes und zur Schiffslänge. Wir senden Ihnen dann eine Rechnung zur Überweisung der Hafenentgelte zu.

  5. Im Westhafen (auf der Westseite) ist der gesamte Bereich der Kaianlage inklusive der Schwimmsteganlage weiterhin für den Publikumsverkehr gesperrt. Eine Nutzung der Liegeplätze ist nicht möglich.
10.04.2024 
Quelle: Hafenamt 
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