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Entgelttarif für Tageslieger

Hafenentgelt für Wasserfahrzeuge der Tageslieger, das sich nach der Fahrzeuglänge (Länge über Alles in Metern) bemisst (§ 2 Abs. 2 der Entgeltordnung) für je angefangene 24 Stunden (Beträge einschließlich Mehrwertsteuer):

Hafenentgelt für Tageslieger
Hafenentgelt für Tageslieger
Anlage 1 zur Hafenentgeltordnung
Anlage 1 zur Hafenentgeltordnung



Hinweis

Bei nicht Erreichbarkeit kann das Hafenentgelt über die vorbereiteten Umschläge in den Türbriefschlitz des Seglerbüros am Überseehafen eingeworfen werden.

Die zuständige Mitarbeiterin des Hafenamtes Wismar ist unter folgender Rufnummer erreichbar Telefon: 03841 251-3264.

 Umfängliche Informationen entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.

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