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Entgelttarif für Tageslieger

Hafenentgelt für Wasserfahrzeuge der Tageslieger, das sich nach der Fahrzeuglänge (Länge über Alles in Metern) bemisst (§ 2 Abs. 2 der Entgeltordnung) für je angefangene 24 Stunden (Beträge einschließlich Mehrwertsteuer):

Hafenentgelt für Tageslieger
Hafenentgelt für Tageslieger
Anlage 1 zur Hafenentgeltordnung
Anlage 1 zur Hafenentgeltordnung


Bezahlung der Hafenentgelte für Tageslieger


  1. Das Hafenmeisterbüro am Wasserwanderrastplatz / Kopenhagener Straße 1 ist seit 1.April 2022 für den Publikumsverkehr geöffnet (täglich Montag - Sonntag von 09:00 bis 10:00 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten nutzen Sie zur Bezahlung der Hafenentgelte bitte die bereitgelegten Umschläge „Anmeldung Gastlieger“. Diese finden Sie an den Stromverteilerkästen im Alten Hafen und am Wasserwanderrastplatz sowie links neben der Eingangstür zum Hafenmeisterbüro. Rückgabe und Einwurf bitte nur im Hafenmeisterbüro durch den Türbriefschlitz.

  2. Gemäß Entgeltordnung der Hansestadt Wismar, § 4 – Mitteilungspflicht – haben Tageslieger das Hafenentgelt unverzüglich nach Ihrer Ankunft im Hafenmeisterbüro zu entrichten. Bei Missachtung der Meldepflicht und unbekanntem Entgeltschuldner wird nach Ermittlung des Zahlungspflichtigen eine Aufwandspauschale in Höhe von 40,00 Euro berechnet (zuzüglich zum Hafenentgelt).

  3. Im Bedarfsfall sind während der Büro-Öffnungszeiten (Montag - Freitag, jeweils 08:00 - 15:00 Uhr) die Mitarbeiter im Hafenamt erreichbar. Sie finden uns im Bürocenter Kopenhagener Straße 1, 3.Obergeschoss, Telefon: 03841 251-3261, E-Mail: hafenamt@wismar.de.

  4. Sollten Sie keine Umschläge vorfinden oder die Mitarbeiter im Hafenamt nicht erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail (hafenamt@wismar.de) mit Ihren persönlichen Kontaktdaten sowie Angaben zum Nutzungszeitraum des Liegeplatzes und zur Schiffslänge. Anschließend senden wir Ihnen eine Rechnung zur Überweisung der Hafenentgelte.

Entgelttarif für Privatdauerlieger

privat genutzte Wasserfahrzeuge nach Grundfläche bzw. Boxengröße

(Beträge ohne Mehrwertsteuer)

  • für die Sommersaison (01.04. - 31.10.) 25,00 Euro

  • für die Wintersaison (01.11. - 31.03.) 12,50 Euro

Hinweis

Bei nicht Erreichbarkeit kann das Hafenentgelt über die vorbereiteten Umschläge in den Türbriefschlitz des Seglerbüros am Überseehafen eingeworfen werden.

Die zuständige Mitarbeiterin des Hafenamtes Wismar ist unter folgender Rufnummer erreichbar Telefon: 03841 251-3264.

 Umfängliche Informationen entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung.

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