Hafenbenutzungsordnung i.d.F. 3. Änderung
3. Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Hafengrenze Anlage 1, S. 3) veröffentlicht am 18.08.2022; in Kraft ab
19.08.2022
E-Mail: hafenamt@wismar.de
VHF-Channel: 11/ Wismar Port (innerhalb der Öffnungszeiten)
VHF-Channel: 12/ Wismar Traffic (Koordination durch die Verkehrsleitzentrale)
Die Hafenbehörde ist im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen zuständig für:
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Ordnungsbehörde sind Verordnung für die Häfen in Mecklenburg-Vorpommern (Hafenverordnung – HafVO M-V)
Auf Grundlage der Hafenverordnung M-V wurde eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
Die Hafenbenutzungsordnung regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde bzw. gibt bestimmte Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen im Hafengebiet der Hansestadt Wismar innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen vor.
3. Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Hafengrenze Anlage 1, S. 3) veröffentlicht am 18.08.2022; in Kraft ab
19.08.2022
Veröffentlicht am 02.04.2024
in Kraft ab:03.04.2024